Auf- und Durchatmen – neue Hygienevorschriften in unseren Einrichtungen

Es ist allgemein spürbar, dass sich die pandemische Situation entspannt. Nach und nach werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert und so gibt es nun auch für uns im Pflegebereich erneuerte Richtlinien vom Bundesministerium für Gesundheit.

Nicht nur unsere Beschäftigten werden sich darüber freuen, dass ab dem 01.03.23 die Masken- und Testpflicht für sie entfallen. Diese Regelung sorgt im wahrsten Sinne des Wortes für ein Durchatmen. Auch unsere Bewohner*innen werden sich darüber freuen, dass ein sichtbares Lächeln über so manche Alltagssituation wieder hinweg helfen wird.

Etwas Erleichterung gibt es auch für alle Besucher*innen. So fallen die verpflichtenden Schnelltests vor dem Antritt eines Besuches in unseren Einrichtungen weg. Leider darf dabei aber noch nicht auf das Tragen einer FFP-2 Maske verzichtet werden. Wir hoffen sehr, dass sich auch dahingehend in naher Zukunft etwas ändert.

Bis dahin wünschen wir uns für alle Bewohner*innen, für unser Personal und für alle Angehörigen beste Gesundheit und einen möglichst zeitigen Frühlingsbeginn.