Ihre Zuzahlung während der Kurzzeitpflege

Die finanzielle Unterstützung, die Sie während des Kurzzeitpflegeaufenthaltes von Ihrer Pflegekasse erhalten, hängt von der Einstufung in einen Pflegegrad ab. Diese finanziellen Leistungen sind zeitlich begrenzt. Die Einstufung in einen Pflegegrad wird in der Regel aufgrund eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung festgelegt.

Die von Ihnen zu entrichtende Zuzahlung können Sie mit dem Zuzahlungsrechner ermitteln.

Haben Sie seitens der Pflegekasse noch keinen oder bisher den Pflegegrad 1 bestätigt bekommen, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Wir beraten Sie gern zu den Versorgungsmöglichkeiten.

Zuzahlungs­rechner

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