Pflegekosten unter der Lupe

Mit dem 01. Januar sind die Zuzahlungen zu den Gesamtkosten für einen Pflegeplatz wieder gestiegen. In den meisten Fällen sorgt eine Kostensteigerung nicht nur für ein schlechtes Gefühl in der Magengegend sondern vor allem für große Fragezeichen – und das zu Recht.

Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag einen möglichst einfachen Einblick in die Zusammensetzung der Pflegekosten geben. Kein leichtes Unterfangen bei einem so komplexen Thema. Fangen wir mit den vier Faktoren an, aus denen sich die Pflegekosten zusammensetzen:

I. PFLEGESATZ

Der Pflegesatz hat den größten Anteil bei der Zusammensetzung der Gesamtkosten. Sein Anteil beträgt aktuell circa 65% dessen, was eine pflegebedürftige Person für einen Platz in der Pflegeeinrichtung zahlen muss. Der Pflegesatz wird unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben durch Sozialleistungsträger (z.B. der AOK Plus; dem kommunalen Sozialverband, …) in Abstimmung mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen vorgegeben. Eine Pflegeeinrichtung selbst hat tatsächlich nur einen geringen Einfluss auf die Höhe der aktuell geltenden Kostensätze.

Welcher Pflegesatz bei der Betreuung angesetzt werden muss, richtet sich individuell nach dem jeweiligen Pflegegrad der zu pflegenden Person. Je höher der Pflegegrad einer Person ist, desto höher sind auch die Kosten, welche zur Pflege und Betreuung angesetzt werden müssen. Allerdings unterstützt die Pflegeversicherung bei steigenden Pflegegraden mit höheren Zuzahlungen. So steigen also bei höherem Pflegegrad zwar die Kosten, gleichermaßen steigt aber auch die Höhe der Zuzahlung durch die Pflegeversicherung.

Welche Leistungen werden mit den Pflegesätzen abgedeckt?

Die Pflegesätze selbst setzen sich aus den Leistungen zusammen, welche die pflegebedürftige Person benötigt. So sind unter anderem folgende Posten in der Zusammensetzung berücksichtig:

  • Personalkosten für Pflege- und Betreuung sowie Verwaltung
  • Sachaufwendungen (z.B. pflegerische Bedarfe, Beschäftigungsaufwendungen, …)
  • hauswirtschaftliche Leistungen (teilweise)

II. UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden ebenfalls in die Gesamtkosten eines Pflegeplatzes eingerechnet. Ihr Anteil entspricht aktuell in etwa 17% des Gesamtbetrages. Die Höhe der Kosten variiert regional zum Teil erheblich. Da diese Kosten auch bei der Pflege im eigenen zu Hause anfallen würden, unterstützt die Pflegeversicherung hier leider nicht.

Welche Leistungen werden bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung abgedeckt?

Wie die Bezeichnung dieser Kosten bereits vermuten lässt geht es hier um die Räumlichkeiten und das leibliche Wohl der pflegebedürftigen Person. In ihnen enthalten sind unter anderem:

  • Reinigung des Zimmers und anteilig die Reinigung der Gemeinschaftsräume
  • Hausmeisterleistungen
  • Wäscheservice
  • Müllentsorgung
  • Mahlzeiten und Getränke (Frühstück, Mittagessen, Vesper, Abendbrot etc.)

III. INVESTITIONSKOSTEN

Die Investitionskosten stellen aktuell circa 16% der monatlichen Gesamtkosten dar. Sie setzen sich aus den Kosten zusammen die bei unseren Einrichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Anschaffung und Instandhaltung der Gebäude stehen. Zudem stecken Anschaffungen für technische Anlagen und Ausstattungsgegenstände in diesem Kostenpunkt.

Unsere Bewohner*innen sollen sich in unseren Einrichtungen wohl fühlen. Dazu gehört selbstverständlich, dass sich die Gebäude sowie die Räume in einem einwandfreien Zustand befinden und die Ausstattung unserer Häuser seniorengerecht ist. Wie bei allen anderen Gebäuden führt das immer wieder zu Kosten für Renovierungs-, Modernisierungs- oder auch Umbaumaßnahmen. Auch Anpassungen bei gesetzlichen und eigenen Qualitätsstandards führen dazu, dass sich Investitionskosten weiterentwickeln.

IV. AUSBILDUNGSKOSTEN

Für uns ist es wichtig, Fachkräfte und Pflegehelfer nach unseren hohen Ansprüchen selbst auszubilden. Alle Mitarbeitenden erhalten dabei eine erstklassige Ausbildung um den hohen Anspruch an die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen gerecht zu werden. Die Ausbildung von Mitarbeiter*innen sichert das Niveau, dem wir uns verschrieben haben. Die Ausbildung von Pflegekräften ist allerdings nicht kostenfrei. Deshalb werden die Kosten hierfür anteilig auf die Gesamtkosten für einen Pflegeplatz umgelegt.

VIELE FAKTOREN BESTIMMEN DEN GESAMTPREIS. ABER WARUM STEIGEN DIE ZUZAHLUNGEN?

Die Gesamtkosten für einen Pflegeplatz stellen sich also aus mehreren Einzelteilen zusammen. Hierbei ist zu beachten, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht kostendeckend sind. Dies war und ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die ungedeckten Kosten müssen daher vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Sollte dies aus den eigenen Einkünften nicht machbar sein, so besteht die Möglichkeit einen Sozialhilfeantrag zu stellen.

Steigt die persönliche Zuzahlung liegt das daran, dass mindestens einer der obenstehenden Teile zu höheren Kosten geführt hat.

Gern geben wir ihnen ein paar Beispiele die dafür verantwortlich sein können:

Beispiel I: Zufriedene Mitarbeiter*innen erbringen gute Arbeit und somit eine sehr gute Betreuung für alle Bewohner*innen. Hierzu gehört u.a. eine faire Vergütung. Wenn die tarifliche Entlohnung unserer Beschäftigten steigt, zeigt sich dies auch in der Kostenentwicklung.

Beispiel II: Steigende Lebensmittelkosten gehen auch nicht an den Pflegeeinrichtungen vorbei. Da das Zuhause-Gefühl, dass wir unseren Bewohner*innen bieten möchten selbstverständlich auch durch den Magen geht, möchten wir das sehr gute Niveau unserer Küche nicht verändern. Wir begleiten pflegebedürftige Menschen in ihrem Lebensabschnitt – diesen zu einer guten Zeit zu machen ist unsere Aufgabe.

Beispiel III: Einzuhaltende Qualitätsstandards entwickeln sich weiter. Hierzu zählen auch Voraussetzungen im Bereich Ausstattung und Bau. Es ist gut, dass das Thema weiter Pflege diskutiert und darauf geachtet wird, dass pflegebedürftige Menschen in altersgerechten Einrichtungen leben können. Das führt aber auch dazu, dass Umbaumaßnahmen durchgeführt werden müssen und dadurch hohe Kosten entstehen.

Wir haben als Pflegeeinrichtung nicht nur eine wichtige Aufgabe zu erfüllen – wir haben auch einen gemeinnützigen Unternehmenszweck. Wir geben Ihnen damit die Sicherheit, dass alle Kosten zweckmäßig weitergereicht werden.