Häufig gestellte Fragen
Hier stehen wir Ihnen Rede und Antwort – auf häufig vorkommende Fragen und alle anderen beantworten wir Ihnen gern persönlich.
Gibt es feste Besuchszeiten?
Nein. In unseren Einrichtungen gibt es keine Besuchszeiten. Ihre Gäste sind auch unsere Gäste – und jederzeit herzlich willkommen.
Wie hoch ist die Zuzahlung im Pflegeheim/Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege?
Dazu finden hier Sie weitere Informationen.
Kochen Sie in den Einrichtungen selbst?
Wir kochen in unseren Häusern selbst. Deshalb können wir auch gern auf persönlichen Wünsche eingehen – und dies sehr zeitnah.
Welche Um- und Abmeldungen bzw. Beantragungen sind zu beachten? Erhalte ich hierbei Hilfe?
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie alle notwendigen Verwaltungstätigkeiten. Hierbei hilft Ihnen unser sozialer Dienst gern mit Rat und Tat weiter.
Kann man ohne Pflegestufe in ein Pflegeheim einziehen?
Nein. Voraussetzung für einen Heimeinzug ist die Bewilligung einer Pflegestufe durch die Pflegekasse. Nur in Ausnahmefällen kann man als "Selbstzahler" in ein Pflegeheim einziehen.
Gibt es einen Heimarzt?
Nein. Die ärztliche Betreuung übernimmt auch weiterhin Ihr Hausarzt. Sollten Sie (noch) keinen Hausarzt haben, helfen wir Ihnen allerdings gern bei der Vermittlung an einen niedergelassenen Arzt.
Kann ich eigene Möbel mitbringen?
Ja. Bitte sprechen Sie Ihren Wunsch einfach rechtzeitig mit der Heimleitung ab.
Kann ich innerhalb der Einrichtung ein Haustier halten?
In Absprache mit der Heimleitung prinzipiell ja; allerdings unter der Voraussetzung, dass eine artgerechte Haltung und Versorgung durch Sie oder Angehörige dauerhaft gewährleistet ist.
Welche Sachen muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie nur Ihre persönliche Kleidung mit. Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen werden Ihnen von der Einrichtung bereitgestellt.
Müssen Wäschestücke vor dem Einzug gekennzeichnet werden?
Ja. Das Anfertigen und Anbringen der Wäschezeichen übernehmen wir gegen eine einmalige Gebühr für Sie.
Muss man im Heim GEZ-Gebühren bezahlen?
Maßgeblich für die Befreiung von der GEZ sind die monatlichen Einkünfte. Zahlen Sie bisher zu Hause GEZ-Gebühren, fallen diese Kosten auch bei einer Heimunterbringung weiterhin an.
Was muss man für den Einzug in die Einrichtung beachten?
Dafür haben wir Ihnen eine Checkliste erstellt, die Sie über unseren sozialen Dienst erhalten.
Was ist, wenn die Rente für die Begleichung des Eigenanteils zu den Heimkosten nicht ausreicht?
Beim zuständigen Sozialamt kann in solchen Fällen ein Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe gestellt werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an. Wir helfen Ihnen auch dabei gern.
Welche Kosten kommen neben der Zuzahlung auf mich zu?
Kosten für zusätzliche Leistung wie Apothekenzuzahlungen, Friseur, Fußpflege, Cafeteria, Einkauf von Dingen des täglichen Bedarfs im Heimshop, Kosmetika, Krankenhaus- und Krankentransportrechnungen sind im monatlichen Entgelt nicht enthalten. Wir beraten Sie gern.
Sollte man die private Haftpflichtversicherung kündigen?
Nein. Wir empfehlen diese beizubehalten.
